Kurzarbeitentsentschädigung - Formular "Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitentsentschädigung" ausfüllen

Die gesamte Situation rund um das Abrechnen von KAE ist sehr dynamisch. Die Amtsstellen sind total überfordert durch die Anzahl Anfragen und Meldungen.
Die nachfolgenden Informationen entsprechen dem Stand von den uns vorliegenden Informationen per 8.April 2020.
Kantonal abweichende Regelungen / Interpretationen der SECO-Weisungen sind an der Tagesordnung.
Wir empfehlen Ihnen daher sich auf der Webseite Ihrer kantonalen Arbeitslosenkasse laufend zu informieren.

Unter diesem Link kann das speziell für die Covid- 19 Pandemie gültige Formular heruntergeladen werden:
https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/service/formulare/fuer-arbeitgeber/kurzarbeitsentschaedigung.html/

Beachten Sie die Hinweise auf der 2. Seite vom Formular. 

Die Angaben in den Zeilen 4 -18 sind selbsterklärend. 

In diesem Beispiel werden 3 anspruchsberechtigte Mitarbeiter (100 % Pensum), ab dem 16.3.2020 abgerechnet:

In Zeile 22 werden die Anzahl Wochenstunden gem. Arbeitsvertrag X Anzahl Wochen / Monat X Anzahl anspruchsberechtigter Mitarbeiter berechnet: 
42 X (30/7) X 3 = 540.00 Std. (Unabhängig davon, ob die Kurzarbeit für den gesamten Abrechnungsmonat gilt, oder nicht)

In Zeile 23 werden die Anzahl Wochenstunden gem. Arbeitsvertrag X Anzahl Wochen / Monat X Anzahl anspruchsberechtigter Mitarbeiter berechnet: 
42 X (15/7) X 3 = 270.00 Std. (Nur für die Anzahl von Kurzarbeit betroffenen Tage)

Den in Zeile 24 berechneter wirtschaftlich bedingter Arbeitsausfall beachten. 

Im eezytool die Liste:
 

mit der Auswahl der von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter für den entsprechenden Monat erstellen.

Auf der letzen Seite übernehmen Sie das Total Beitragspflichtiger Lohn auf die Zeile 27 im Formular.
Sofern sie den 13. Monatslohn nicht monatlich abrechnen, sollten Sie die Lohnsumme der Mitarbeiter im Monatslohn um 8.33 % (1/12) erhöhen.
Der 13. Monatslohn bei den Mitarbeiter im Stundenlohn wurde ja laufend abgerechnet und ist damit in der Lohnsumme gem. Lohnblattübersicht bereits enthalten. 

Beachten Sie dabei die auf Seite 2 im Formular angegebenen Einzelheiten zu:

  1. Nicht anspruchsberechtigte Personen
  2. AHV-pflichtige Lohnsumme
  3. Personen mit massgebenden Entscheidungsbefugnissen und ihr Ehegatten

Die weiteren Werte im Formular werden automatisch berechnet. 

Als Beilage legen Sie

  • die letzte Seite vom Bericht Jahresübersicht nach Mitarbeitern, mit den hervorgehobenen Werte gem. Muster bei.

  • die einzelnen Seiten vom selben Bericht, wobei jeweils die Angaben zu den Sollstunden und Kurzarbeitstunden von Hand zu ergänzen / hervorzuheben sind: (Diese können Sie aus eezytime (Arbeitszeiterfassung- & Planung) oder aus Ihren entsprechenden Unterlagen bereitstellen)