Definition |
Stunden, welche die wöchentliche Maximalarbeitszeit Die Berechnung erfolgt, unabhängig von Branche, Arbeitszeit |
Berechnung |
= wöchentliche Ist-Arbeitszeit in Stunden - wöchentliche Maximalarbeitszeit (50 Stunden) Die Überstunden werden bei dieser Berechnung aus-, und vorgelassen |
Reduktion |
Überzeit kann durch zusätzliche Freizeit, in Form von zusätzlichen freien Tagen (nicht Ruhetagen!), beispielsweise durch späteren Arbeitsbeginn oder früheres Arbeitsende, Überzeit darf nur kompensiert werden, wenn dies explizit im Arbeitsvertrag erwähnt wird. |
Auszahlung |
Überzeit muss mit einem Lohnzuschlag von 25% ausgezahlt werden, wenn sie nicht innert einer bestimmten Frist durch Freizeit ausgeglichen werden kann (Art. 13 ArG). Überzeit darf nicht mehr als 170 Stunden pro Kalenderjahr (bei 45 Std. Höchstarbeitszeit) |
Wird die Überzeit immer von Montag bis Sonntag berechnet?
Gemäss Arbeitsgesetz wird die Überzeit pro Woche berechnet. Eine Woche wird von Montag bis Sonntag
gerechnet, unabhängig davon, wann der Mitarbeitende eingetreten ist.